Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erhalten jetzt auch Passagiere, deren Flug verspätet ist, eine angemessen Entschädigung von der entsprechenden Airline. Erhielten manche Fluggäste bisher bei einem Flugausfall Geld und konnten gleich mit einer anderen Maschine weiterfliegen, gingen diejenigen, die mehrere Stunden sinnlos am Flughafen saßen nichts. Das soll sich nach dem aktuellen Richterspruch jetzt ändern.
Doch wie komme ich an diese Entschädigung? Zunächst ist es einmal wichtig alle Beweise für die Verspätung, die Umbuchung oder den Ausfall des Fluges festzuhalten. Lassen Sie sich zudem die Verspätung an den Service-Schaltern oder -Punkten bescheinigen.
Die Entschädigungsforderung ist stets an die Airline und nicht an den Veranstalter zu richten.
Betroffene Passagiere können außerdem der Airline entstandene Unkosten in Rechnung stellen, wie Telefonkosten, Übernachtungskosten, Essen, Getränke usw.
Es gibt nur eine Ausnahme, bei der man keine Entschädigung erhält und zwar, wenn die Verspätung aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ erfolgt. Lassen Sie sich aber trotzdem nicht von Standard-Ausreden wie „Das Wetter ist Schuld“ abwimmeln und prüfen Sie den Gehalt dieser Aussage. Zum Beispiel ist Nebel für die meisten modernen Maschinen kein Hindernis mehr. Diese Ausnahme gilt übrigens nach Ansicht der Richter nicht für die meisten technischen Probleme, da Wartung und damit verbundene Reparaturen zum normalen Ablauf.
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[…] bekommen bei einer mehrstündigen Verspätung einen finanziellen Ausgleich. Denn die jeweilige Fluggesellschaft kann sich in einem solchen Fall […]