Wohl jeder Reisende kennt die Situation: Der Flug ist verspätet, die Maschine ist überbucht, ein Streik findet statt oder es passieren außergewöhnliche Ereignisse wie unlängst die Aschewolke über Europa. Jedenfalls steckte fast jeder schon einmal am Flughafen fest.
In solch einer Situation ist man meist ziemlich hilflos, denn keiner weiß so recht wie man sich verhalten soll und für das Personal gilt dies meist ebenso. Daher ist es gut, wenn man hier seine Rechte kennt und auch weiß, wo man sie einfordern kann.
Hierzu hat die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell ein Faltblatt herausgebracht, wo sich Passagiere über genau dieses Thema umfassend informieren können. So stehen einem zum Beispiel bei einer Abflugverspätung von zwei Stunden bei kurzen Entfernungen Essen, Getränke, zwei Telefonate und eine andersweitige Beförderung zu.
Das Faltblatt gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen und hier zum Download…
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