Flugreisen

Pauschalreise: Auf Abflugzeit achten!

cc by flickr/ razumny

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Jeder, der eine Pauschalreise gebucht hat, hat es wahrscheinlich schon einmal erlebt: Die Abflugzeiten sind manchmal so ungünstig gelegt, dass man mit viel Pech sogar insgesamt mehr als einen Tag seines Urlaubs verliert. Daher sollte man unbedingt mit seinem Reisebüro darüber sprechen und wenn möglich feste Reisezeiten vereinbaren, die günstiger liegen.

Von der Reise zurücktreten nur aufgrund von ungünstigen Flugzeiten kann man jedoch nicht, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervorgeht, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Beim Aushändigen der Flugscheine stellte der Mann fest, dass der Hinflug für 22:25 Uhr angesetzt war und sie somit erst um 2:25 Uhr am nächsten Tag angekommen wären. Er verlangte eine Umbuchung, was das Reisebüro ablehnte. Daraufhin stornierte er die Reise und verlangte Schadenersatz für die vertane Urlaubszeit.

Die Richter gaben jedoch dem Reisebüro Recht. Da keine vorherige Vereinbarung bestanden hatte, sei die späte Reisezeit den Klägern durchaus zuzumuten. Eine Verkürzung der Nachtruhe stelle keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise da. Zudem hätten sie auch während des Fluges schlafen können oder einfach am Urlaubsort einen Mittagsschlaf halten können.

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