Immer häufiger kommt es hier und da mal vor, dass der angegebene Rückflugtermin einfach vorverlegt wird. Reisende verlieren dadurch meist kostbare Zeit, wenn nicht sogar den gesamten letzten Urlaubstag. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch so manche Planung gehörig durcheinander bringen.
Doch Schluss damit! Das entschieden jetzt die Amtsgerichte Hannover und Düsseldorf. Wessen Rückflug um mehrere Stunden nach vorne verschoben wird, kann vom Reiseveranstalter bis zu 50% des Preises wieder zurückfordern oder eine Entschädigung erhalten.
Jedoch sollte man in seiner Argumentation aufpassen, denn nicht in allen Fällen greifen die Urteile. Wird der Flug vom Nachmittag in die vorherige Nacht verlegt, dann zählt das zum Beispiel als Verstoß gegen die Nachtruhe und der Veranstalter muss zahlen. Wurden falsche Erwartungen durch den Veranstalter, zum Beispiel durch Unternehmungen am letzten Tag, geweckt, dann greifen auch hier die Urteile.
Bevor man das Geld einfordert, sollte man sich also mit einem Berater zusammensetzen und seine Argumente genau formulieren.
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Ist wohl schon lange überfällig. Wenn ärgert es nicht wenn der letzte Urlaubstag plötzlich drauf geht weil der Flug nach vorne verlegt wird. Besonders wenn es nur ein Städte-Trip ist von 3-5 Tagen.