Stellt euch vor, ihr müsstet in einem Laden dem Verkäufer eine zusätzliche Gebühr zahlen, damit ihr überhaupt bezahlen dürft. Dies würde sich sicherlich kaum jemand gefallen lassen. Online ist dies jedoch bei vielen Billigfliegern und auch Flugvermittlern gängige Praxis. Genau dagegen zieht nun der Verbraucherzentrale Bundesverband ins Feld und hat aktuell 19 Verfahren dieser Art zu laufen.
2009 gab es bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Airlines wie Ryanair dazu verpflichtet, Kunden mindestens eine kostenfreie Bezahlmöglichkeit anzubieten. Leider legen die Fluggesellschaften das Urteil so aus, wie sie wollen. Ryanair lässt Flugbuchungen hierzulande zum Beispiel einfach unter irischem Recht laufen und kostenlos kann man nur mit einer speziellen Mastercard-Prepaid-Karte zahlen, die kaum jemand hat.
Auf diese Weise können Bezahlgebühren in Höhe von bis zu 12 Euro anfallen! Ähnliches gilt auch für andere Billigflieger wie Wizz Air oder Easyjet sowie für einige Online-Flugvermittler. Die Verbraucherschützer wehren sich dagegen, was jedoch noch eine Zeit lang dauern kann, denn es wird am Ende wohl auf eine höchstrichterliche Entscheidung hinauslaufen…
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