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Urteil: Klimaschutz auch für Nicht-EU-Airlines

cc by flickr/ blackslimdevil

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Bisher mussten sich Airlines in der EU am Klimaschutz und sich damit am Handel mit CO2-Zertifikaten beteiligen. Ab dem 1. Januar 2012 gilt dies auch für alle ausländischen Airlines, die in der EU starten und landen. Dagegen wehrten sich jedoch einige Airlines, allen voran aus China und den USA, und zogen vor Gericht.

Kurz vor Jahresende 2011 entschied der Europäische Gerichtshof, dass sich die ausländischen Airlines am Klimaschutz beteiligen müssen. Damit kommen sie nicht um die CO2-Zertifikate herum. Zunächst erhalten sie einen Großteil der Zertifikate kostenlos. Nicht genutzt können sie weiterverkaufen, wem sie nicht ausreichen, muss dazukaufen. So sollen die Fluggesellschaften einen Anreiz haben, den eigenen CO2-Ausstoß zu senken.

Bei den meisten Umweltschützern kam dieses Urteil sehr gut an und so manch einer schlug einen weltweiten CO2-Handel vor. Die chinesischen und US-amerikanischen Airlines sind darüber jedoch nicht erfreut und haben bereits Konsequenzen angekündigt. Für Passagiere würden Langstreckenflüge so um bis zu 12 Euro teurer werden.

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