Als Fluggast kann es einem schon mal passieren, dass der Flug kurz vor dem Start verschoben oder sogar annulliert wird aufgrund schlechten Wetters. Im Falle einer Annullierung muss die Airline die Umstände genau beweisen können, ansonsten kann der Kunde sein Geld zurückverlangen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtete. In dem konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, das von Berlin aus nach Aruba fliegen wollte. Zwei Stunden vor Abflug…
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Aktuell versinkt Deutschland mal wieder im Winterchaos und etliche Flüge mussten in den letzten Tagen gestrichen werden. Kann man eigentlich bei solchen Umständen eine zusätzliche Ausgleichszahlung von der Airline verlangen? Mit dieser Frage hatte…