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Urteil: Airlines dürfen bei schlechtem Wetter frühzeitig annullieren

cc by flickr/ dougww

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Aktuell versinkt Deutschland mal wieder im Winterchaos und etliche Flüge mussten in den letzten Tagen gestrichen werden. Kann man eigentlich bei solchen Umständen eine zusätzliche Ausgleichszahlung von der Airline verlangen?

Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, dass Airlines bei Umständen für die sie wirklich nichts können, wie zum Beispiel bei schlechtem Wetter, keine zusätzlichen Ausgleichszahlungen leisten müssten.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Flug so früh annulliert wird, dass noch die Möglichkeit besteht auf einen anderen Flug oder eine Bahnfahrt umzubuchen. Den Preis für den ausgefallenen Flug muss die Airline dem Passagier natürlich zurückzahlen.

Wetterkapriolen zählten zu außergewöhnlichen Umständen, die die Airlines mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht verhindern könnten. Wird ein Flug annulliert, helfen einem die Airlines in den meisten Fällen eine Alternative zu buchen.

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