Flugreisen

Flug-Annullierung wegen schlechten Wetters – Airline muss Nachweise bringen

cc by flickr/ slasher-fun

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Als Fluggast kann es einem schon mal passieren, dass der Flug kurz vor dem Start verschoben oder sogar annulliert wird aufgrund schlechten Wetters. Im Falle einer Annullierung muss die Airline die Umstände genau beweisen können, ansonsten kann der Kunde sein Geld zurückverlangen.

Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtete. In dem konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, das von Berlin aus nach Aruba fliegen wollte. Zwei Stunden vor Abflug wurde ihr Flug auf den Folgetag verschoben und sie kamen einen Tag später auf Aruba an. Der Grund dafür war laut der Airline zu dichter Nebel zwischen Berlin und Amsterdam.

Das Ehepaar bezahlte den Flug daraufhin nicht, da die Kosten sich mit der Summe aus dem Ausgleichsanspruch ungefähr deckten. Die Richter gaben schließlich dem Paar Recht. In solch einem Fall müsse die Airline ganz genau nachweisen, dass das Wetter den Flug unmöglich macht. Zudem müsse die Fluggesellschaft belegen, dass die Annullierung auch unter Einsatz aller verfügbaren Mittel nicht zu verhindern war. Andernfalls stünden den Kunden Ausgleichszahlungen gemäß der Fluggastrechte-Verordnung der EU zu.

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