In diesen Tagen braust der Hurrikan Isaac mit einer stetig wachsenden Gewalt über den Golf von Mexiko. Etliche US-Bundesstaaten haben bereits den Notstand ausgerufen. Was passiert in solch einem Fall, wenn ich genau zu diesem Zeitpunkt eine Reise in eines der betroffenen Gebiete gebucht habe? Darauf weist aus gegebenem Anlass die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.
Laut den Experten haben Reisende das Recht unter solchen Umständen kostenlos zu stornieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe entschieden, dass eine Wahrscheinlichkeit von vier zu eins für das Eintreffen eines Hurrikans ausreicht. Wer in dieser Lage ist, sollte sich unbedingt mit dem Reiseveranstalter oder der Airline in Verbindung setzen.
Als Belege dienen dabei zum Beispiel Reisehinweise des Auswärtigen Amtes oder offizielle Unwetterwarnungen. Wer sich bereits in einem der betroffenen Gebiete befindet, sollte sich ebenfalls an den Veranstalter wenden, denn dieser ist verpflichtet, für eine Evakuierung zu sorgen. Urlauber müssen nur bis zu diesem Tag für die Reise zahlen. Schadenersatz steht einem weder vom Veranstalter noch von der Airline wegen eines ausgefallenen Flugs zu, denn ein Hurrikan fällt eindeutig unter höhere Gewalt.
Keine Kommentare