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Bettensteuer: Bundesverwaltungsgericht sorgt für neuen Wirbel

cc by wikimedia/ Andre Engels

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Bereits seit Jahren wird in Deutschland über die sogenannte Bettensteuer diskutiert. Diese sorgte nicht zuletzt durch deren Einführung in zahlreichen Kommunen für einiges an Wirbel. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung gefällt, die die Lage offenbar vielerorts noch kompliziert.

Demnach ist die Bettensteuer in der jetzigen Form nicht rechtens, jedoch machen die Richter dabei eine Unterscheidung: Während Touristen grundsätzlich mit der Abgabe belastet werden dürfen, gilt dies nicht für Geschäftsreisende! Das würde theoretisch bedeuten, dass Hotels eine Trennlinie ziehen müssten, was natürlich alles andere als leicht ist.

In Bingen oder auch in Köln wurde die Bettensteuer aus diesem Grund wieder komplett abgeschafft. Blöd nur, dass nun etliche Hoteliers die bereits gezahlten Leistungen zurückfordern. Alleine in Köln müssen nun laut Medienberichten sieben Millionen Euro zurückgezahlt werden, Geld, das die Stadt eigentlich bereits verplant hatte…

Nicht alle Städte und Kommunen schaffen die umstrittene Steuer aufgrund des Urteils ab. Berlin möchte in Zukunft die Unterscheidung in Touristen und Geschäfstreisende wagen. Bei diesem Thema ist das letzte Wort garantiert noch nicht gesprochen…

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