Flugreisen

Urteil: Abgebrochener Flug wird wie Annullierung gewertet

cc by flickr/ CP

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Startet ein Flug pünktlich so sind die meisten Passagiere mehr als froh. Wird der Flug dann aus bestimmten Gründen jedoch abgebrochen, ist dies natürlich wichtig für die Sicherheit, für den Fluggast aber trotzdem mit einigen zusätzlichen Ärgernissen verbunden. Ein Flug, der nach dem Start abgebrochen wird gilt laut eines Urteils des Landgerichts Hamburg als annulliert. Darauf weist die Fachzeitschrift „NJW-Rechtssprechungs-Report Zivilrecht“ hin.

In dem konkreten Fall ging es um einen Passagier, der von Bangkok nach Hamburg fliegen wollte. Zweieinhalb Stunden nach dem Start musste der Flug dann aufgrund eines Turbinenschadens abgebrochen werden. Das Flugzeug flog zurück und der Gast musste auf einen späteren Flug ausweichen.

Von der Airline verlangte er eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1.200 Euro, die diese ihm verweigerte. Der Fall landete vor Gericht und die Richter gaben schließlich dem Kläger Recht. Ein abgebrochener Flug sei wie eine Annullierung zu werten, somit hätten Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Flugzeug eigentlich pünktlich gestartet sei oder die Fluggäste auf spätere Flüge ausweichen konnten.

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