
Diese sieht vor, dass Reisende bei gestrichenen Flügen das Recht darauf haben, zwischen der vollständigen Erstattung ihrer Ticketkosten oder einer Ersatzbeförderung zu wählen. Entscheidet man sich für letzteres, muss die Airline auch für eine notwendige Unterkunft bis zum Abflug oder der Abfahrt aufkommen, dazu gehören auch Kosten für die Verpflegung.
Ryanair-Chef Michael O’Leary weigerte sich zunächst strikt diese Regelung einzuhalten und nannte die EU-Richtlinie „absurd und diskriminierend“. Zur Freude der Passagiere musste er nun aber doch einlenken. Betroffene Passagiere sollten sich also umgehend an Ryanair wenden.

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[…] die Passagiere zum Teil immer noch versuchen u.a. ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen, haben die Airlines mit den hohen Verlusten zu kämpfen. Daher hat die […]