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Der Hamburger Airport gibt Reisetipps im Internet

cc by flickr / peter pearson

Der Airport der Hansestadt Hamburg ist einer der größten Flughäfen der Bundesrepublik und dementsprechend stark frequentiert. Um die Orientierung für die vielen Reisenden zu erleichtern, gibt der Hamburger Airport Tipps für den Reiseverkehr.

Anreise und Parkplätze
Vor allem in der Ferienzeit ist das Passagieraufkommen ganz besonders stark und es ist mit einer hohen Auslastung der Parkplätze zu rechnen. Über freie Parkplätze werden die Autofahrer mittels eines digitalem Parkleitsystem informiert. Allerdings empfiehlt es sich für Flugpassagiere, in Spitzenzeiten nach Möglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

Check-in am Vorabend
Um längere Wartezeiten am Schalter zu vermeiden, rät der Flughafen Hamburg den Passagieren wenn möglich den Check-in am Vorabend zu nutzen.

Flugverspätung oder Flugausfall
Es kann einmal passieren, dass sich ein Flug massiv verspätet oder gar ausfällt und die Reise erst am Tag darauf fortgesetzt werden kann. Dann empfiehlt es sich, die Nacht in einem komfortablen Hotel in Hamburg zu verbringen.

Vorschriften für das Handgepäck
Für Flugreisende sind die Vorschriften für das Handgepäck unbedingt zu beachten, um unnötigen Komplikationen zu entgehen. In der EU sind Flüssigkeiten, Cremes und Gels nur in sehr geringen Mengen im Handgepäck gestattet. Diese dürfen nur in 100 ml Einzelbehältern mitgeführt werden und müssen in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut sein.
Ausgenommen von dieser Beschränkung für Flüssigkeiten sind Babynahrung und Medikamente, wobei darauf zu achten ist, diese beim Check-in-Schalter dem Sicherheitspersonal bekannt zu geben.

Travel Value und Duty Free Waren
Alle Travel Value und Duty Free Waren, die im Sicherheitsbereich des Flughafens Hamburg gekauft wurden, dürfen im Handgepäck in unbegrenzter Menge mitgenommen werden. Dies gilt auch für flüssige Produkte wie Getränke, Parfüms und diverse Kosmetikartikel.

Artenschutz beim Kauf von Souvenirs
Es ist streng verboten, Reiseandenken von geschützten Tierarten in die EU einzuführen. Beispiele hierzu sind Waren aus Elfenbein, Großkatzenfelle oder Artikel aus Haifischzähnen.

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