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Winterchaos: Fluggesellschaften müssen für Ersatzbeförderung sorgen

cc by wikimedia/ Daniel Schwen

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In diesen Tagen machte sich der Wintereinbruch in Deutschland nicht nur auf den Straßen bemerkbar, sondern auch einige Flughäfen hatten mit ersten Schwierigkeiten zu kämpfen. Was passiert, wenn mein Flug aufgrund von Eis und Kälte ausfällt?

In der Regel berufen sich die Airlines dabei auf „höhere Gewalt“ und müssen damit keine Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme kann nur sein, wenn die Fluggesellschaft offenkundig nicht alles getan hat um Ausfälle und Verzögerungen zu vermeiden. Passagiere sollten hier unbedingt Beweise sammeln.

Selbst wenn eine Entschädigung nicht gezahlt werden muss, die Airlines sind generell in der Pflicht für eine Ersatzbeförderung zu sorgen und diese auch zu bezahlen. Bei entsprechenden Strecken könnte dies zum Beispiel eine Bahnfahrt sein. Bei Langstreckenflügen wäre zum Beispiel ein Ersatz-Flug von einem anderen Flughafen in der „Nähe“ eine Möglichkeit.

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