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Urteil: Parkhotel sollte auch Park in der Nähe haben

cc by flickr/ diekatrin

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Wenn man eine Nacht in einem Parkhotel bucht, erwartet man dann als Gast, dass sich auch wirklich ein Park in der Nähe des Hotels befindet? Die meisten würden diese Frage sicherlich mit „Ja“ beantworten, wie nun auch die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Konkret ging es in dem Namensstreit darum, dass das „Park Hotel Post“ in Freiburg, das direkt am Colombi Park liegt, gegen seinen Konkurrenten, das „Hotel Stadt Freiburg“ vor Gericht zog, weil es sich ebenfalls als Parkhotel bezeichnete und das ohne Park in der Nähe. Was das Stadt Hotel als wunderbare Grünanlage bezeichnete war nämlich in den Augen des Klägers nur eine begrünte Tiefgarage.

Dies sahen die Richter am Ende ähnlich, denn beim Namen Parkhotel sollte zumindest eine Anlage in der Nähe sein, die ruhig und naturnah ist. Das „Hotel Stadt Freiburg“ darf sich nun also nicht mehr als Parkhotel bezeichnen. Theoretisch müsste dies auch für ähnliche Fälle gelten, doch werden sich die wenigsten daraufhin wohl von selbst umbenennen. Es müsste hier schon einzeln geklagt werden, was wohl am Ende kaum jemand tun wird…

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