Es ist ein immer währender Streit: Natürlich dürfen Kinder spielen und toben, aber sie können dabei auch ziemlich laut sein, was so manch einem Mitmenschen auf die Nerven geht. So ist es also kein Wunder, dass es neben zahlreichen speziellen Angeboten auf dem Hotelmarkt seit einiger Zeit Hotels, vor allem im Luxusbereich, gibt, die Kindern den Zutritt untersagen. Dass dies durchaus rechtens ist, bestätigte nun ein Urteil des Landgerichts Hannover.
In dem konkreten Fall hatte ein Anwalt für sich und seine Familie einen Urlaub in einem Hotel auf Mallorca gebucht. Aufgrund eines Besitzerwechsels war der fünfjähriges Sohn jedoch unerwünscht. Der Anwalt zog wegen Diskriminierung gegen den Reiseveranstalter vor Gericht.
Die Richterin wies die Klage jedoch ab, denn ein Hotel sei ein privatwirtschaftliches Unternehmen und könne sich daher seine Zielgruppe frei aussuchen. Zudem folgte sie der Argumentation des Reiseveranstalters, das ein Großteil aller anderen Hotels Kinder erlauben würden und familienfreundlich gestaltet seien. Der Kläger möchte in Berufung gehen, wobei Experten damit rechnen, dass er auch hier wenig Chancen auf Erfolg hat, denn dies würde bedeuten, dass man auch spezielle Hotelangebote für zum Beispiel Senioren überdenken müsste.
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