Wenn ein Flug annulliert wird, dann ist dies für die betroffenen Reisenden meist mit viel Ärger und Aufwand verbunden. Oft kann so die Urlaubsstimmung erheblich getrübt werden. Fällt ein Flug aufgrund eines Defekts am Flugzeug aus, so haben die Passagiere nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt Anspruch auf Schadenersatz. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht“ hin.
In dem konkreten Fall wollten die Kläger von Teneriffa zurück nach Frankfurt fliegen, doch aufgrund eines seltenen technischen Defekts musste die Airline den Flug annullieren. Die Reisenden warteten daraufhin einige Stunden am Flughafen, verbrachten dann eine zusätzliche Nacht im Hotel und kamen erst mit einem Tag Verspätung zuhause an. Sie forderten dafür Ausgleichszahlungen von der Fluggesellschaft, die sich jedoch weigerte und darauf berief, dass es sich um ein sehr seltenes Problem handle.
Die Richter waren jedoch anderer Ansicht und gaben den betroffenen Passagieren recht. Ein seltener Defekt sei keine Entschuldigung für das Ausfallen eines Flugs. Daher hätten Reisende hier Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Konkret erhielten die Kläger im genannten Fall je 400 Euro von der Airline.
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