Selbst wenn man pünktlich am Flughafen ist und alles bis dahin gut geklappt hat, kann es einem trotzdem noch passieren, dass die Airline etwas am Flug ändert. In der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichtshof die Rechte der Passagiere im Falle einer Annullierung des Flugs gestärkt.
Konnten bisher von der Fluggesellschaft Kosten für Flugtickets und Transport verlangt werden, haben die Richter diesen Anspruch nun um „immaterielle Schäden“ erweitert. Dies bedeutet, dass auch die Kosten für Kommunikation oder Unterkunft bis zu einem Gesamtbetrag von rund 4.150 Euro erstattet werden müssen.
Gleichzeitig legte das Gericht den Begriff „Annullierung“ ziemlich großzügig aus. Dazu gehöre auch, wenn das Flugzeug bereits gestartet sei, jedoch aus irgendwelchen Gründen wieder umkehren musste, oder wenn die Airline Reisende auf andere Flüge umbuchen müsse. Erreicht der Passagier sein Ziel noch am Folgetag, gelte auch hier eine Abweichung vom ursprünglichen Flug als Annullierung.
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