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Urteil: Passagier und Gepäck sollten zusammen fliegen

cc by flickr/ jasleen_kaur

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Sobald man sein Gepäck vor einem Flug am Schalter abgibt, hat man keine Kontrolle mehr darüber und so manch einer hat es auch schon einmal erlebt, dass das Gepäck nicht mit einem selbst am Zielort angekommen ist. Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt, auf das die Zeitschrift „ReiseRecht“ hinweist, dürfen Airlines Passagieren den Flug verweigern, wenn ihr Gepäck noch nicht für den Weiterflug bereit ist.

Im konkreten Fall wollten Passagiere von München über Amsterdam nach Curaçao fliegen. An ihrem Zwischenstopp in Amsterdam kamen sie jedoch 20 Minuten zu spät an. Sie selbst waren zwar noch während der Boarding-Zeit am Gate, jedoch konnte ihr Gepäck nicht mehr rechtzeitig umgeladen werden. Die Airline verweigerte den Reisenden daraufhin den Weiterflug, den sie erst am darauf folgenden Tag antreten konnten.

Die Richter gaben am Ende der Airline Recht. Einen Weiterflug ohne Gepäck dürfen Fluggesellschaften laut den Richtern verweigern, selbst wenn die Passagiere die Boardingpässe und Tickets bereits haben. Reisende und Gepäck müssten nach Möglichkeit während des Flugs zusammenbleiben.

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