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Urteil: Keine Online-Flugbuchung für „noch unbekannt“

cc by flickr/ digital cat

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Wer online einen Flug bucht, der muss nicht nur seinen Namen vollständig angeben, sondern auch für alle Begleiter, für die man einen Flug mitbucht. Dabei stellte der Bundesgerichtshof nun klar, dass man nicht einfach später die Begleitung benennen darf und bei der Buchung einfach „noch unbekannt“ angeben kann.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann für sich und eine Begleitung einen Flug online buchen wollen. Da noch nicht sicher war, wer mit ihm kommen würde, gab er im entsprechenden Feld „noch unbekannt“ an und das, obwohl ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass eine spätere Namensänderung nicht möglich sei.

Als er den Namen nachreichen wollte, weigerte sich die Fluggesellschaft. Es sei nur noch möglich, die Buchung für die Begleitung zu stornieren und neu zu buchen. Dies nahm der Mann nicht in Anspruch, sondern zog stattdessen vor Gericht. Laut den Richtern habe er zwar die Möglichkeit, das Geld von der Airline zurückzuverlangen, da durch seine falsche Angabe kein gültiger Vertrag zustande gekommen sei, jedoch sei eine Entschädigung für Nicht-Beförderung nicht angemessen.

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