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Umbuchung

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    Urteil: Keine Online-Flugbuchung für „noch unbekannt“

    Wer online einen Flug bucht, der muss nicht nur seinen Namen vollständig angeben, sondern auch für alle Begleiter, für die man einen Flug mitbucht. Dabei stellte der Bundesgerichtshof nun klar, dass man nicht einfach später die Begleitung benennen darf und bei der Buchung einfach „noch unbekannt“ angeben kann. In dem konkreten Fall hatte ein Mann für sich und eine Begleitung einen Flug online buchen wollen. Da noch nicht sicher war, wer mit ihm kommen würde, gab er im entsprechenden Feld…

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    Lufthansa: Online umbuchen möglich

    Viele buchen ihre Flüge meist Monate vorher und dann ändern sich kurz vor dem Abflug doch die Pläne oder Bedingungen. Wollte man seinen Flug dann umbuchen, konnte dies bei manchen Airlines schon mal eine…