Flugreisen

Urteil: Kein Schmerzensgeld nach Turbulenzen

cc by flickr/ MSVG

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So manch einer fürchtet sich beim Fliegen vor heftigen Turbulenzen. Sind diese zu stark, kann es sogar passieren, dass das Flugzeug zwischenlanden muss. Für die Passagiere bedeutet dies meist nicht nur eine erhebliche Verspätung, sondern natürlich auch psychischen Stress. Trotzdem können Reisende nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt kein Schmerzensgeld verlangen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.

In dem konkreten Fall wollte der Kläger von Berlin via Frankfurt nach Baku fliegen. Schon beim Umsteigen in Frankfurt kam es zu einer Verspätung von zwei Stunden. Auf dem Flughafen von Baku konnte der Pilot dann aufgrund von gefährlichen Seitenwinden nicht landen. So wurde das Flugzeug zu einem Flughafen in 800 Kilometer Entfernung umgeleitet, wo die Passagiere geschlagene fünf Stunden im Flugzeug warten mussten bis sie mit einer anderen Maschine weiterfliegen konnten. Am Ende waren sie 14 Stunden zu spät.

Der Kläger verlangte nun Schmerzensgeld und Schadenersatz, da sie alle in der Zeit auf engstem Raum zusammengepfercht waren und die Ungewissheit eine zusätzliche Belastung darstellte. Die Richter sahen dies jedoch anders und sahen hier eine „Körper- und Gesundheitsverletzung“ für nicht gegeben.

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