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Rückflug vorverlegt: Reisemangel?

cc by flickr/ digital cat

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So manch einer hat sicherlich schon einmal erlebt, dass die bisher angegebenen Flugzeiten bei einer vorher gebuchten Pauschalreise kurzfristig geändert wurden. Führt dies dazu, dass die Reisenden dadurch stark benachteiligt werden, kann dies ein Reisemangel sein. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem konkreten Fall ging es um zwei Urlauber, die eine Woche Pauschalurlaub in der Türkei gebucht hatten. Der Rückflug sollte an einem Nachmittag gehen. Am Vortag teilte man den beiden jedoch mit, dass der Rückflug um ganze zehn Stunden vorverlegt würde. Der Flug ging demnach um 5:15 Uhr, was bedeutete, dass die Reisenden um 1:25 Uhr am Hotel abgeholt werden sollten.

Dies wollten die beiden jedoch nicht, daher organisierten sie sich selbst einen passenden Rückflug, der mit der ersten Zeit ungefähr übereinstimmte, und forderten die Kosten dafür, die sie selbst bezahlt hatten, vom Veranstalter zurück. Eine Vorverlegung um zehn Stunden kann laut den Richtern je nach Fall ein Mangel sein, daher dürften Reisende auch selbst einen termingerechten Rückflug organisieren und das Geld dafür zurückfordern. Jedoch muss man dem Veranstalter vorher eine sogenannte Abhilfefrist setzen.

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