Wer eine Reise bucht, sollte sich unbedingt über die Einreisevorschriften in das jeweilige Land informieren, denn besonders bei Fernreisen kommt es immer wieder vor, dass man wegen fehlender Dokumente Ärger bekommt. Im schlimmsten Fall kann die Reise erst gar nicht angetreten oder muss abgebrochen werden.
Einem muss in diesem Zusammenhang auch klar sein, dass das Reisebüro nicht verpflichtet ist, auf die Einreisevorschriften bei der Buchung hinzuweisen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig hervor, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hinweist.
In dem konkreten Fall konnte der Kläger seine Reise nach Vietnam aufgrund eines fehlenden Visums nicht antreten. Er verklagte daraufhin das Reisebüro auf Schadenersatz, da in seinen Augen die Beratungspflicht verletzt wurde.
Die Richter waren jedoch anderer Meinung: Aufgabe eines Reisebüros sei es nur bei der Auswahl der Reise beratend zur Seite zu stehen. Pass- und Visavorschriften fielen in den Zuständigkeitsbereich des Reiseveranstalters. Diese müssten Reisende zur Not selbstständig kontaktieren, wenn vorher, wie bei Buchungen im Reisebüro üblich, kein direkter Kontakt bestand.
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