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Flug annulliert: Airline muss Passagiere direkt und rechtzeitig informieren!

cc by fotopedia/ Joi Ito

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Leider kann es immer mal wieder dazu kommen, dass Flüge aus etlichen Gründen annulliert werden müssen. Ist dies bereits lange vorher bekannt, so sind Airlines dazu verpflichtet, die Passagiere direkt und rechtzeitig darüber zu informieren, ansonsten steht den Reisenden eine Ausgleichszahlung zu. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor, auf das die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hinweist.

In dem konkreten Fall hatte eine Airline einen Flug aufgrund von Änderungen im Flugplan annulliert und darüber jedoch nur den Reiseveranstalter der betroffenen Passagiere informiert. Der Veranstalter wiederum teilte den ausgefallenen Flug den Kunden erst einen Tag vor dem geplanten Abflugdatum mit!

Die Richter entschieden am Ende zugunsten der frustrierten Urlauber. Ihnen stünde jeweils eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro zu. Der Grund dafür sei, dass die Airline direkt hätte informieren müssen und das mindestens zwei Wochen vor dem eigentlich geplanten Abflug!

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