Flugreisen

Ausgleichszahlungen: Seltener technischer Defekt kein außergewöhnlicher Umstand

cc by opencage

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Das Winterchaos hat lange Zeit die Flughäfen beeinträchtigt und etliche Passagiere mussten lange bzw. vergeblich auf ihre Flüge warten. Für die Airlines hat dies natürlich auch noch finanzielle Folgen, denn viele Passagiere haben ein Recht auf Ausgleichszahlungen.

Doch nicht nur der Winter kann Flüge schon mal beeinträchtigen. Eine Frau setzte sich nun vor Gericht durch, die mit 23 Stunden Verspätung aufgrund eines seltenen technischen Defekts an ihrem Zielort ankam. Für vier Personen forderte sie Ausgleichszahlungen in Höhe von je 600 Euro gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Die Airline schlug dies zunächst aus, da der Flug ja nur verspätet und nicht annulliert war. Die Richter des Landgerichts Darmstadt sahen dies anders: Sie folgten der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, nach der deutlich verspätete Flüge mit annullierten gleichzusetzen sind. 400 Euro pro Person bekommt die Klägerin nun.

Ein technischer Defekt sei nur dann als außergewöhnlicher Umstand zu werten, wenn er nicht im normalen Rahmen der Tätigkeit auftritt und von der Airline nicht beherrschbar ist. Beides war hier nicht der Fall.

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