Bahnreisen

Reisen mit der Bahn wird für Schwerbehinderte einfacher

Ab dem 1. September diesen Jahres soll es für 1,4 Millionen fahrberechtigte schwerbehinderte Menschen eine Erleichterung im Bahnverkehr geben. Für diesen Personenkreis soll eine bundesweite Freifahrtberechtigung im Nahverkehr eingeführt werden, so die Bundesregierung. Dabei soll die sogenannte 50-km-Begrenzung wegfallen. Erfüllt wurde damit eine jahrelange Forderung des Behindertenverbandes und des VdK.
Diese hatten das Thema bei den regelmäßigen Gesprächen mit der Deutschen Bahn immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Ebenfalls ist damit auch die Diskussion um die vom VdK abgelehnte Erhöhung der Kosten für die Wertmarke.

Dann gilt in den Nahverkehrszügen also deutschlandweit, dass ein zusätzlicher Fahrschein zum grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit Wertmarke nicht mehr benötigt werden. Die Freifahrtregelung, die aktuell noch gültig ist und für die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn und in Verkehrsverbünden gilt, zählt nur innerhalb von 50 Kilometern um den Wohnort.
Doch nicht nur die 50-km-Regelung fällt weg, sondern darüber hinaus auch das Streckenverzeichnis, auf dem die aktuellen eingeschränkten Möglichkeiten der Nutzung des Beiblatts mit Wertmarke vermerkt sind. Dieses muss derzeit noch auf Bahnreisen mitgeführt werden. Das stellt für die Menschen mit Behinderung eine weitere Entlastung dar.

Erhältlich ist das Beiblatt mit Wertmarke beim zuständigen Versorgungsamt. Für die unentgeltliche Beförderung ist dieses zwingend erforderlich. Wie bisher auch kostet die Wertmarke für ein halbes Jahr 30 Euro und für ein Jahr 60 Euro. Die Wertmarke kostenlos erhalten die schwerbehinderten Menschen die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalten beziehen oder die Merzeichen „H“ für hilflos und „Bl“ für blind oder hochgradig sehbehindert, in ihrem Schwerbehindertenausweis haben.

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