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Streit um Pilotenmützen bei der Lufthansa

cc by wikimedia/ Wi1234

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Immer wieder ist es interessant zu sehen aufgrund welcher Probleme Menschen manchmal vor Gericht gehen… Bei der Lufthansa tobt aktuell zum Beispiel ein Streit rund um die Piloten-Mütze. Ein Lufthansa-Pilot fühlte sich nämlich benachteiligt, da Männer die Mützen tragen müssen, Pilotinnen aber nicht. Das Landesarbeitsgericht Köln sieht darin jedoch kein Problem.

Der Pilot sei von seinem Chef gemaßregelt worden, da er seine Kapitänsmütze nicht trug. Dies verstoße gegen die „Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung“. Daraufhin argumentierte der Mann, dass die meisten seiner Kollegen sie ebenfalls nicht tragen würden und zudem fühle er sich diskriminiert, dass Männer die Pflicht haben sie zu tragen, während die Frauen die freie Wahl hätten. Er sah darin also einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

In erster Instanz bekam er vor dem Arbeitsgericht Recht, jedoch hoben die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln dieses Urteil auf und entschieden anders: Es gebe nun einmal unterschiedliche Dienstbekleidungs-Vorschriften für Männer und für Frauen. Frauen dürften auch Röcke tragen und Männer nicht, was ebenfalls die Männer nicht benachteilige. Eine andere Entscheidung würde bedeuten, dass unterschiedliche Kleidung für Männer und Frauen grundsätzlich nicht zulässig wäre. Noch kann der Pilot jedoch vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ziehen…

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