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Streik der Fluglotsen: Auf was haben Passagiere Anspruch bei Verspätungen?

cc by flickr/ digital cat

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In dieser Woche kann es in Deutschland wieder zu Einschränkungen beim Flugverkehr kommen, denn die Gewerkschaft der Flugsicherung hat Streiks der Fluglotsen angekündigt, die bereits an diesem Donnerstag beginnen könnten. Doch welche Rechte haben in diesem Fall die Passagiere, wenn sie am Flughafen festsitzen oder lange warten müssen?

Grundsätzlich hat man ab einer bestimmten Wartezeit Anspruch auf gewisse Leistungen, mit einer Entschädigung ist bei einem Streik jedoch nicht zu rechnen. Als Ansprechpartner fungiert dabei die jeweilige Airline oder bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Wird ein Flug wegen Streiks gestrichen, kann der Kunde diesen stornieren und erhält dann sein Geld zurück.

Ab einer Wartezeit von zwei Stunden bei Flügen unter 1.500 Kilometern stehen Reisenden grundsätzlich gewisse Betreuungsleistungen zu wie Telefonate, Essen, Getränke und unter Umständen auch eine Übernachtung im Hotel. Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern erhält man diese Leistungen ab drei Stunden Wartezeit und ab 3.500 Kilometern nach vier Stunden. Ab fünf Stunden Warten kann der Flugpreis zurückverlangt werden.

Normalerweise haben Passagiere auch noch Recht auf eine Entschädigung, doch da Streik als außergewöhnlicher Umstand gewertet wird, gilt dies hier nicht. Grundsätzlich sollte man trotz der Streikwarnungen zur eigentlichen Abflugzeit am Flughafen sein, denn findet die Airline doch noch eine Möglichkeit für Ersatz, kann man seinen Flug verpassen.

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