Für Reisende ist es besonders ärgerlich, wenn sie sich seit Monaten auf den bevorstehenden Urlaub freuen und am Urlaubsort angekommen dann die große Enttäuschung herrscht. Nicht selten kommt es vor, dass das versprochene Zimmer mit Meerblick gar keinen hat, dass der Pool kaum größer ist als ein Plantschbecken, dass sich das Hotel in einem Viertel befindet, das von Touristen nur so wimmelt und dass das Badezimmer dreckig ist. Selbstverständlich sah all das im Urlaubskatalog noch ganz anders aus.
Selbstverständlich wollen die Urlauber ihren Ärger dann Luft machen und ihr Geld zurückverlangen. Wer diesen Schritt gehen möchte, der sollte sich allerdings an einige Regeln halten und in jedem Fall nach der Heimkehr sehr schnell handeln. Denn wenn die Fristen nicht eingehalten werden ist die Chance vertan zumindest mit Geld für den versauten Urlaub entschädigt zu werden. Wichtig ist vor allem auch, dass noch direkt am Urlaubsort die Reiseleitung über die bestehenden Mängel informiert wird, damit diesen die Möglichkeit eingeräumt wird Abhilfe zu schaffen. Denn der Reiseveranstalter kann diese Mängel beseitigen oder sogar ein Ersatzangebot machen. Diese kann so aussehen, dass ein anderes Zimmer gegeben wird oder auch eine ganz neue Unterkunft organisiert wird.
Jede Abweichung der vereinbarten Leistung muss dokumentiert werden. Die Mängel sollten dazu aufgeschrieben und auch mit Beweisfotos oder auch Videos belegt werden. Es gibt auch Reiseberater, die für solche Fälle Formulare vorbereitet haben, die dann gemeinsam mit dem Reiseleiter ausgefüllt werden können. Hiervon erhält der Kunde dann eine Kopie und sobald er aus dem Urlaub zurück ist, kann er diese beim Reiseveranstalter einreichen.
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