Manche Airlines setzen ihre Rückholungspflicht nicht angemessen durch, so dass etliche Passagiere immer noch gestrandet sind. Andere wiederum bieten Rückflüge zu absolut überteuerten Preisen an. Viele Gäste werden alleine gelassen ohne Hotel oder Verpflegung oder bekommen keine Entschädigung.
Das Bundesjustizministerium weist daher in diesen Tagen darauf hin, dass jeder Passagier Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen kann. Dafür steht online ein Formular bereit. Bei einem offensichtlichen Verstoß kann dann ein Bußgeld gegen die Airline verhängt werden. Gleichzeitig wird aber betont, dass das Bundesamt nicht Ansprüche einzelner vertreten könne. Diese müssten den zivilgerichtlichen Prozess gehen um an ihr recht zu kommen.
Der ADAC rät Betroffenen hierzu alle Belege zu sammeln und die Situationen genau zu protokollieren. Bei Gesprächen mit Angestellten der Airline sollte man sich zudem unbedingt Namen und Funktion notieren.