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Fluggastrechte: Ausgleich bei Unpünktlichkeit

cc by flickr/ TheeErin

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Laut der Fluggastverordnung der EU haben Passagiere bei Verspätungen, die mehr als drei Stunden betragen, ein Recht auf einen finanziellen Ausgleich. Dies gilt aber nur, wenn der Flug nicht aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ ausfällt. Daher berufen sich manche Airlines gerne auf dieses Argument um nicht zahlen zu müssen.

Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs gehören jedoch Krankheiten beim Personal oder technische Schwierigkeiten nicht zu diesen Umständen. Die Fluggesellschaft darf den Ausgleich nur ablehnen, wenn sie das Ereignis wirklich nicht beeinflussen konnte. Beispiele hierfür wären ein Krieg im Reiseland, ein Vulkanausbruch oder ein sehr schweres Unwetter.

In den meisten anderen Fällen hat man das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Diese sollte man verlangen, wenn der Flug plötzlich ausfällt oder die Verspätung drei Stunden übersteigt. Die Höhe des Ausgleichs richtet sich nach der Distanz des Fluges. Bei einer Strecke bis 1.500 km liegt diese bei 250 Euro, zwischen 1.500 und 3.500 km bei 400 Euro und bei Strecken über 3.500 km hat jeder Passagier das Recht auf 600 Euro. Hinzu können dann noch Erstattungen für Verpflegung oder Ähnliches kommen. Diese Regelung gilt übrigens auch für Airlines, die ihren Sitz nicht in der EU haben, wenn die Maschine in einem Land der EU startet.

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