Wegen heftigem Wind, Nebel, Sturm, Gewitter, Eis oder Schnee ist es an sich zum Wohl der Passagiere gut, wenn Flugzeuge nicht starten. Trotzdem ist es natürlich für Reisende ärgerlich, wenn es nicht in den lang geplanten Urlaub geht oder ein wichtiger Termin abgesagt oder verschoben werden muss. Die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ weist aktuell auf ein Urteil des Amtsgerichts Erding hin, nach dem bei extremem Wetter jeder Flug annulliert werden kann. In solchen Ausnahmesituationen könne eine Airline den Flug absagen. Passagiere…
