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Reisepreis

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    Bei Pauschalreisen maximal 20 Prozent als Anzahlung zulässig

    Das Landesgericht in Leipzig hat nun entschieden, dass die Veranstalter von Pauschalreisen keine Anzahlung in beliebiger Höhe von ihren Kunden verlangen dürfen. Eine Anzahlung über vierzig Prozent des Gesamtpreises sei laut Meinung des Gerichts zu hoch. Dies teilte die Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen mit. Ebenso unangemessen sei es, wenn die Reiseveranstalter den Restbetrag für den Urlaub bereits eineinhalb Monate vor dem eigentlichen Reisebeginn verlangen. Gegen die entsprechenden Forderungen eines Reiseveranstalters hatten die Verbraucherschützer geklagt. Die Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen teilte weiter mit, dass das…

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