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    Flugreisen

    Urteil: Keine Entschädigung bei ungültigem Pass

    Laut der EU-Fluggastverordnung stehen Passagieren, die von der Airline zum Beispiel aufgrund von Annulierung des Flugs, nicht befördert werden, Ausgleichs- bzw. Entschädigungsleistungen zu. Dies gilt jedoch nicht, wenn für die Einreise nicht ausreichende Dokumente vorgelegt werden. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München hervor. In dem konkreten Fall wollte eine Familie nach Bangkok fliegen. Für den Sohn legten sie jedoch einen Kinderausweis ohne Lichtbild vor. Das Personal weigerte sich daraufhin die Familie zu befördern, da solch eine Dokument…

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