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Souvenirs: Sich über Zollvorschriften informieren

Quelle: wikimedia

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So manch ein Reisender hat am Flughafen bei der Zollkontrolle schon eine böse Überraschung erlebt, denn einige auf den ersten Blick harmlos wirkende Souvenirs dürfen unter Umständen gar nicht eingeführt werden oder führen zu hohen Extra-Kosten beim Zoll. Daher sollten sich Souvenir-Jäger unbedingt im Vorfeld über die entsprechenden Zollvorschriften informieren.

Lebensmittel und Dinge wie Muscheln oder Pflanzen aus der EU sind in der Regel kein Problem. Bringt man jedoch solche Dinge aus Nicht-EU-Ländern mit, wird die Sache schon schwieriger. Viele Lebensmittel dürfen zum Beispiel auch in kleinen Mengen nicht eingeführt werden, wie zum Beispiel Milch- und Fleischprodukte. Der türkische Schafskäse wird am Zoll ebenso konfisziert wie Instant-Suppen, die auch nur Spuren von Huhn enthalten.

Tabu sind außerdem Souvenirs, die unter Natur- und Artenschutz fallen. Dazu gehören nicht nur Elfenbein oder Tierfelle, sondern auch viele Muscheln oder Korallen, egal ob man sie am Strand selbst sammelt oder bei einem Händler kauft. Bei vielen Pflanzen sieht die Situation ähnlich aus. So sind unter anderem Souvenirs aus exotischen Hölzern ein No-Go. Es gibt also viele Möglichkeiten, am Zoll durch einfach Mitbringsel Ärger zu bekommen. Am besten informiert man sich rechtzeitig und lässt vor allem von Dingen wie Schmuck aus Elfenbein generell die Finger!

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