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Diese Rechte hat jeder Kunde bei einem Streik am Flughafen

cc by flickr / peter pearson

Die Urlaubsreise ist seit Langem geplant und gebucht, die Koffer sind gepackt und eigentlich steht einem schönen Urlaub nichts mehr im Weg. Bei Ankunft am Flughafen wird plötzlich bekannt gegeben, dass die Angestellten gerade in einen Streik getreten sind und es darum zu Verzögerungen und sogar Streichungen kommen kann. Was nun? Welche Rechte hat der Reisende in solchen Fällen und was muss er einfach hinnehmen? Mit ein paar Reisetipps soll diesen Fragen hier einmal auf den Grund gegangen werden.

Diese Rechte hat ein Passagier, wenn ein Flug gestrichen wurde

Wird durch einen Streik der Angestellten ein Flug komplett gestrichen, muss die Fluggesellschaft den Kunden einen Ersatzflug anbieten. Ist die Wartezeit, bis der Ersatzflug starten kann, zu lang, darf jeder Kunde seinen Flug annullieren und muss seinen gezahlten Flugpreis ausbezahlt bekommen. Eine Ausgleichszahlung oder sogar Schadensersatz muss die Fluggesellschaft auch dann nicht zahlen, wenn es sich um einen unternehmensinternen Streik handelt.
Wurde bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht, muss sich der Reisende bei Streichung des Fluges an diesen Reiseveranstalter wenden, der dazu verpflichtet ist in einer angemessenen Zeit von einigen Stunden, einen Ersatzflug zu organisieren. Verweigert er diesen, ohne einen triftigen Grund zu nennen, darf der Reisende sich selbst an einem anderen Flughafen einen passenden Flug suchen. Die Kosten für diesen Flug und auch eine Taxifahrt zum anderen Flughafen muss der Reiseveranstalter ihm erstatten. Dies gilt auch dann, wenn das Personal einer Fluggesellschaft streikt, aber nicht wenn Dritte streiken (z.B. Fluglotsen).

Hier noch Reisetipps bei einer Verspätung

Nicht nur bei Flugstreichungen, sondern auch schon bei Verspätungen, hat jeder Fluggast Rechte. Gibt es beim Abflug eines Kurzstreckenfluges (bis 1.500 km) eine zweistündige Verzögerung, eines Mittelstreckenfluges (bis 3.500 km) eine dreistündige oder eines Langstreckenfluges eine Verzögerung von vier Stunden, hat jeder Passagier folgende Ansprüche, die jede Airline erfüllen muss:
– Mahlzeiten und Erfrischungen.
– jeweils zwei Telefonate, Faxe, E-Mails oder Telexe.
– falls erforderlich Hotelübernachtungen inklusive Transfer dorthin.

Sollte die Verspätung sogar fünf Stunden oder länger betragen, darf jeder den Flug canceln und sein Geld zurückverlangen.

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