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Airlines dürfen verspäteten Passagieren den Zutritt verweigern

Erreicht man den gebuchten Flug zu spät und die Türen des Flugzeugs sind bereits geschlossen, dürfen Airlines den Passagieren den Zutritt zum Flugzeug verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.

Geklagt hatte ein Familienvater, der am Flughafen seiner Tochter einen Ersatzausweis ausstellen lassen musste und daher die Familie den gebuchten Flug nach Südafrika nicht rechtzeitig erreichte. Als sie an der Maschine ankamen waren die Türen des Flugzeugs bereits geschlossen. Der Mann verlangte nun Schadenersatz von der Airline, doch das Gericht wies diese Forderung zurück.

Es gebe laut den Richtern keine Regelung, die besagt, dass Fluggesellschaften noch bis zum Wegrollen des Flugzeugs Fluggäste aufnehmen müssten.

So gilt also auch hier: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben…

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