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Ausgleichzahlung

    Flugreisen

    Verpasster Anschlussflug wegen Gepäck: Ausgleichzahlung!

    Vor einigen Wochen hatten wir an dieser Stelle von einem Fall berichtet, in dem Passagiere nicht mit ihrem Anschlussflug weiterfliegen durften, weil ihr Gepäck noch nicht angekommen und umgeladen worden war. Die Vorinstanzen hatten ihren Forderungen auf Ausgleichszahlungen widersprochen, der Bundesgerichtshof revidierte nun diese Entscheidungen. In dem konkreten Fall klagte ein Mann, der ab München über Amsterdam nach Curacao fliegen wollte. Bereits in München waren ihm die Bordkarten für beide Flüge übergeben worden. In Amsterdam kam er zwar verspätet an,…

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