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Ruhezeit der Crew: Ausgleichszahlung für Flugverspätung

cc by flickr/ TheeErin

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Dass Flugcrews Ruhezeiten einhalten müssen ist natürlich gut und richtig, jedoch ist eine Airline verpflichtet, für eine Ersatzcrew zu sorgen, sollte die eigentliche Mannschaft aufgrund einer Verspätung die entsprechenden Zeiten einhalten müssen. Ist dies nicht der Fall, so haben Passagiere ein Recht auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor, auf das die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar auf ihren Flug von Madrid nach Teneriffa vier Stunden länger warten müssen als geplant. Der Grund dafür war, ein verspäteter Flug am Vorabend, nach dem die Crew ihre Ruhezeit einhalten musste. Die folgenden Flüge mussten daher verschoben werden. Das Ehepaar forderte eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro pro Person.

Die Airline weigerte sich jedoch zu zahlen, da es sich um außergewöhnliche Umstände gehandelt habe. Die Richter gaben am Ende den Passagieren Recht, denn natürlich sei das schlechte Wetter am Vorabend ein außergewöhnlicher Umstand, jedoch müsse eine Airline für solche Fälle eine Ersatzcrew organisieren können oder glaubhaft belegen, warum dies in dem konkreten Fall nicht möglich sei. Letzteres sei jedoch hier nicht geschehen.

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