Uncategorized

Flugverspätung: Kein Anrecht auf ein 5-Sterne-Hotel

cc by wikimedia/ Robert Luxemburg

cc by wikimedia/ Robert Luxemburg

Was passiert, wenn man einen schönen Urlaub in einem 5-Sterne-Hotel gebucht hat und sich dann der Flug verspätet. Muss die Fluggesellschaft einen dann trotzdem in einem Luxushotel unterbringen? Das Amtsgericht Frankfurt beantwortete diese Frage leider mit Nein.

Im konkreten Fall ging es um einen Flug von Dubai nach Frankfurt am Main, der sich um einen Tag verschob. Da eine Gruppe in der 5-Sterne-Kategorie gebucht hatte, verlangte sie während der einen Nacht von der Airline in einem gleichwertigen Haus untergebracht zu werden. Die Fluggesellschaft teilte ihnen jedoch ein Hotel in einer schlechteren Kategorie zu, das zwei Stunden vom Flughafen entfernt war.

Die Gruppe bucht daraufhin selbst eine Nacht in einem Luxushotel am Flughafen und verlangte von der Airline, dass die entsprechenden Kosten erstattet werden. Das Gericht entschied am Ende jedoch zu Gunsten der Fluggesellschaft. Diese müsste nicht extra herausfinden, in welcher Kategorie Passagiere ihr Hotel gebucht hätten und sich um eine gleichwertige Unterkunft bemühen. Eine einfache Unterkunft in der Nähe des Flughafens sei absolut ausreichend.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.