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HRS: Kartellamt untersagt Bestpreisklausel – Andere verfahren eingeleitet

Fotos: Wikimedia

Bereits seit einiger Zeit regt sich Unmut in der Branche über die Methoden einiger Buchungsportale. Nun schreitet das Bundeskartellamt ein und verbietet die sogenannte Bestpreisklausel des Hotelportals HRS.

Die entsprechenden Klauseln besagen, dass Hotels, die den Vertriebsweg über HRS nutzen, immer den niedrigsten Preis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit sowie die günstigsten Buchungs- und Stornierungskosten anbieten müssen. Seit dem vergangenen Jahr dürfen die Hotels nicht einmal mehr selbst direkt an der Rezeption günstigere Preise anbieten!

Diese Praxis würde verhindern, dass Kunden an anderer Stelle niedrigere Preise finden können. Der Wettbewerb zwischen den Portalen werde auf diese Weise verhindert und neue Portale hätten es erheblich schwerer in den Markt einzusteigen. HRS darf die Bestpreisklausel ab März 2014 nicht mehr verwenden. Entsprechende Verfahren gegen die weiteren Anbieter Expedia und Booking wurden bereits eröffnet.

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